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Personenbezogene Förderung
Mitgliedsvereine können als Maßnahmenträger über die Sportjugend Dresden Zuschüsse vom Jugendamt für zeitlich begrenzte Maßnahmen für bedürftige junge Menschen beantragen. Zweck dieser Förderungsmöglichkeit ist die Reduzierung des Teilnehmerbeitrages von entsprechend zeitlich begrenzten Maßnahmen. Dabei kommt für unsere Mitgliedsvereine die
- Personenbezogene Förderung von Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogischen Maßnahmen und/oder internationalen Jugendbegegnungen
in Frage. Falls Bedarf bestehen sollte, kann man sich direkt bei uns melden. Die Beantragung der personenbezogenen Förderung erfolgt dann durch die Sportjugend Dresden.
Details und Fördervoraussetzungen dazu sowie die entsprechenden Formulare findet ihr nachfolgend.
Zuwendungsvorrausetzungen:
Es gelten die Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogische Maßnahmen und internationale Jugendbegnungen gemäß der Förderrichtlinie für Jugend- und Jugendverbandsarbeit.
Junge Menschen gelten als bedürftig, wenn sie Dresden Pass-Inhaber oder ein Erziehungsberechtigter Empfänger von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II sind. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.
Zuwendungshöhe:
Maßnahmen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit (Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogische Maßnahmen und internationale Jugendbegegnungen) sind max. in Höhe von 80% des Teilnehmerbeitrages personenbezogen förderfähig.
Für die Beantragung von Zuschüssen und für die Abrechnung stehen euch die folgenden Formulare zur Verfügung:
- Antragsformular Personenbezogene Förderung.pdf
- Antragsformular Personenbezogene Förderung.xls
- Abrechnungsformular Personenbezogene Förderung.pdf
- Abrechnungsformular Personenbezogene Förderung.xls