Beiträge und Beitragsordnung
Je nach Sparte ist der Mitgliedsbeitrag unterschiedlich hoch. Ziel ist es, ein Angebot für alle Einkommensschichten zu ermöglichen.
- keine Aufnahmegebühr
- Bildung und Teilhabe
- Bonusprogramm der Krankenkassen
Kindersport | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 2,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 8,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Handball | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 4,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 10,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Kinderzirkus | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 9,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 15,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Akrobatik / Zirkus „Varitee" | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 14,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 20,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Selbstverteidigung für Kinder | |
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Monatsbeitrag: | 15,00 Euro pro Kind oder 20,00 Euro pro Kind plus ein Erwachsener |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
hist. Schwertkampf | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 14,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 20,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Unihockey | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 0,00 Euro |
monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Volleyball | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 4,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 10,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Leichtathletik | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 4,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 10,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Einrad | |
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monatlicher Grundbeitrag: | 6,00 Euro |
monatlicher Abteilungsbeitrag: | 0,00 Euro |
monatlicher Gesamtbeitrag: | 6,00 Euro |
Kündigungsfrist: | 14 Tage |
Kündigungstermine: | zum Kalenderhalbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. |
Beitragsordnung
1. Mitgliedsbeitrag / Spende
Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit (Satzung §6).
Der Mitgliedsbeitrag des Verein "Sport & Jugend Dresden e.V." richtet sich nach der Zugehörigkeit einer bestimmten Abteilung und ist unterschiedlich hoch und beträgt 6,00 € bis 35,00 € monatlich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen als einfach oder Vollmitglieder werden. Das einfache Mitglied hat Teilnahme-, Antrags- und Minderheitenrecht in der Mitgliederversammlung, stimmenberechtigt sind nur Vollmitglieder bei Volljährigkeit.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wird das dritte Mitglied beitragsfrei geführt.
Bei einem Vereinseintritt im laufenden Kalenderjahr wird dieser anteilmäßig berechnet.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie Vollmitglieder (Satzung §6).
Bei einer Mitgliedschaft werden die persönlichen Daten elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Geldspenden sind keine Mitgliedsbeiträge. Sie können zur Förderung des Sportes gegen eine Spendenbescheinigung auf das Vereinskonto bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, IBAN: DE 59850503004201759585 BIC: OSDDDE81XXX überwiesen werden.
2. Zahlung
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich durch Bankeinzug (Februar / August).
Im Ausnahmefälle (auf Antrag) kann die Zahlung des Beitrages per Rechnung erfolgen.
Der Kontostand ist so zu halten, dass eine Abbuchung der fälligen Beiträge problemlos möglich ist. Fehlerhafte Abbuchungen sollten zeitnah, spätestens innerhalb von 2 Monaten angezeigt werden, danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages.
Bei Unmöglichkeit des Beitragseinzuges ist eine Teilnahme am Sportangebot bis zur Klärung ausgeschlossen, dadurch entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt.
3. Kontoänderungen / Rückbuchungen
Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Bei eventuell ungerechtfertigten Abbuchungen ist vor einer Rückbuchung des Beitrages nach erfolgtem Bankeinzug, erst mit dem Verein Kontakt aufzunehmen.
Konnte der Mitgliedsbeitrag nicht eingezogen werden oder es erfolgte eine ungerechtfertigte Rückbuchung, gehen entstandene Mehrkosten zulasten des Mitgliedes (z.B. Entgelt bei Fremdkonto).
4. Beitragspflicht
Kommt ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung der Beitragspflicht nicht nach, behält sich der Verein vor, ein Mahnverfahren einzuleiten oder es erfolgt eine Beendigung der Mitgliedschaft laut Satzung §5 Abs. 4.
5. Änderungen der Beitragsordnung
Änderungen der Beitragsordnung erfolgt schriftlich und können durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
Sollte bei einer Änderung der Beitragsordnung, sich eine Erhöhung des Betrages erforderlich machen, werden alle Mitglieder schriftlich informiert. Hat eine Erhöhung des Beitrages einen Austritt zur Folge, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Postausgangsdatum zum Termin der Beitragserhöhung.
Diese Beitragsordnung wurde am 27.09.2016 auf der Vorstandssitzung beschlossen.